Erklärung der DKP zu faschistischer Symbolik und illegalen Werbemaßnahmen der Asow-Brigade in Brandenburg
Strafanzeige gegen Asow-Werbung in Deutschland
Nach Berichten über Werbemaßnahmen der 12.Spezialbrigade „Asow“ der ukrainischen Nationalgarde in Deutschland, hat Patrik Köbele, Parteivorsitzender der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP), Strafanzeige erstattet. Die Anzeige richtet sich gegen die Verwendung von verbotenen Nazi-Symbolen durch Mitglieder der Brigade (Verstoß gegen die Paragrafen 86, 86a des Strafgesetzbuches (StGB)), sowie gegen mögliche illegale Rekrutierungsversuche für das ukrainische Militär in Deutschland (Verstoß gegen 109h StGB).
Hintergrund ist der Aufenthalt des „internationalen Bataillons“ der faschistischen Asow-Brigade im Schloss Diedersdorf südlich von Berlin, über den die Tageszeitung „junge Welt“ berichtet hatte. Auf einem Video der „Bild“-Zeitung sind Soldaten zu sehen, die auf ihrer Uniform das Wolfsangel-Symbol tragen.
„Die Asow-Soldaten lassen keinen Zweifel daran, in was für einer Tradition sie stehen“, so Köbele. Die Wolfsangel geht auf das Abzeichen der SS-Panzerdivision „Das Reich“ zurück und wurde auch später immer wieder von neonazistischen Organisationen innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik verwendet. „Das Symbol ist verboten, doch solange die Faschisten ukrainische Uniformen tragen, scheinen sie tun und lassen zu können, was sie wollen“, begründet Köbele seine Anzeige. „Auf den Justizapparat kann man sich natürlich nicht verlassen. Aber wir können auch nicht untätig zusehen, wie neonazistische Militärverbände in Deutschland hofiert werden. Zumindest kann man die Behörden zwingen, Farbe zu bekennen.“
In dem von „Bild“ veröffentlichten Video kommt zudem ein deutscher Asow-Unteroffizier zu Wort, der als „Peter R.“ vorgestellt wird. Er erklärt, dass seine Einheit in Deutschland um „Unterstützer“ wirbt.
Köbele sieht hier einen möglichen Verstoß gegen Paragraf 109h des Strafgesetzbuches. Da heißt es:
„(1) Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuführt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.“
„Wir wehren uns dagegen, dass junge Menschen aus unserem Land als Kanonenfutter für den Krieg gegen Russland geworben werden, während in der Ukraine die Zwangsrekrutierungen laufen“, so Köbele. „Dieser Krieg muss beendet werden! Dafür gehen wir auf die Straße. Und wir nutzen alle Möglichkeiten, um die Kriegstreiber in Deutschland zu stoppen – unabhängig davon, ob sie aus der Ukraine geschickt werden, oder im Bundestag sitzen.“
Essen, 14. März 2025