Spendenaufruf
Unterstützt den Jugendfonds der DKP
Wenn eines sicher ist, dann dies: Nach uns werden die jungen Genossinnen und Genossen kämpfen müssen. Es ist Aufgabe von uns Älteren, sie vorzubereiten, zu stärken und nach Kräften zu unterstützen.
Die DKP steht unverbrüchlich an der Seite der SDAJ, des kommunistischen Jugendverbandes. Da braucht es nicht nur solidarische Ratschläge und organisatorische Hilfe. Nein, es braucht vor allem eines: Geld, Geld und nochmals Geld! Wir müssen die SDAJ bei der Finanzierung ihres Jugendmagazins „Position“, des Festivals der Jugend und der Minijob-Stellen für die zentrale Arbeit unterstützen.
Zugleich braucht die Jugendarbeit der DKP mehr Budget. Und natürlich kostet auch der DKP-Jugendbereich auf dem UZ-Pressefest Geld für ein attraktives Jugend-Programm und die entsprechende Werbung dafür.
Für uns Kommunistinnen und Kommunisten ist die Spende für die Jugend nicht nur eine Selbstverständlichkeit, sondern ein Muss. Die Jugend ist nicht nur die Zukunft der Partei, sondern unsere Zukunft überhaupt.
→ Statement Andrea Hornung, Bundesvorsitzende der SDAJ
Das geht nur mit Eurer solidarischen Hilfe!
Stärkt den Jugendfonds der DKP! Jetzt spenden!
Bitte überweist eure Spende auf das Konto des DKP-Parteivorstands:
GLS-Bank | BIC: GENODEM1GLS | IBAN: DE63 4306 0967 4002 4875 01
Oder druckt den ⊕ Spendenflyer aus und schickt ihn per Post an die DKP:
DKP-Parteivorstand, Hoffnungstraße 18, 45127 Essen
Oder verwendet das Kontaktformular auf dieser Seite:
Zuwendungen an die DKP:
Die Hälfte zahlt das Finanzamt
Spenden an politische Parteien können bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Dafür brauchst Du eine Spendenbescheinigung, die Dir die DKP ausstellt und zusendet. Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) von natürlichen Personen an politische Parteien steuerlich abzugsfähig:
Zuwendungen an die DKP bis zu einer Höhe von 1.650 € (bei zusammen veranlagten Ehepaaren 3.300 € jährlich) werden nach § 34 g EStG berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.
Beispiel: Ein Single spendet 1.000 € an die DKP. Die Steuerschuld reduziert sich um 500 €. Die faktische Belastung für die Spenderin oder den Spender beträgt 500 €.
Weitere Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650 € (Ehepaare 3.300 €) sind nach § 10 b/2 EStG steuerlich abzugsfähig und können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Somit können Zuwendungen an die DKP bis zu einem jährlichen Betrag von 3.300 € (Ehepaare 6.600 €) steuermindernd geltend gemacht werden.
Beispiel: Ein steuerlich gemeinsam veranlagtes Ehepaar mit einem Steuersatz von 30% zahlt im Jahr Beiträge und Spenden in Höhe von 5.000 €. Das Finanzamt erstattet in diesem Fall 2.160 €.