Spendenaufruf
Unterstützt den Jugendfonds der DKP
Wenn eines sicher ist, dann dies: Nach uns werden die jungen Genossinnen und Genossen kämpfen müssen.
Es ist Aufgabe von uns Älteren, sie vorzubereiten, zu stärken und nach Kräften zu unterstützen.
Die DKP steht unverbrüchlich an der Seite der SDAJ, des kommunistischen Jugendverbandes. Da braucht es nicht
nur solidarische Ratschläge und organisatorische Hilfe. Nein, es braucht vor allem eines: Geld, Geld und nochmals
Geld! Wir müssen die SDAJ bei der Finanzierung ihres Jugendmagazins „Position“, des Festivals der Jugend und der
Minijob-Stellen für die zentrale Arbeit unterstützen.
Zugleich braucht die Jugendarbeit der DKP mehr Budget. Und natürlich kostet auch der DKP-Jugendbereich auf dem
UZ-Pressefest Geld für ein attraktives Jugend-Programm und die entsprechende Werbung dafür.
Für uns Kommunistinnen und Kommunisten ist die Spende für die Jugend nicht nur eine Selbstverständlichkeit,
sondern ein Muss. Die Jugend ist nicht nur die Zukunft der Partei, sondern unsere Zukunft überhaupt.
→ Statement Andrea Hornung, Bundesvorsitzende der SDAJ
Das geht nur mit Eurer solidarischen Hilfe!
Stärkt den Jugendfonds der DKP! Jetzt spenden!
Bitte überweist eure Spende auf das Konto des DKP-Parteivorstands:
GLS-Bank | BIC: GENODEM1GLS | IBAN: DE63 4306 0967 4002 4875 01
Oder druckt den ⊕ Spendenflyer (PDF, 1,46 MB) aus und schickt ihn per Post an die DKP:
DKP-Parteivorstand, Hoffnungstraße 18, 45127 Essen
Oder verwendet das Kontaktformular auf dieser Seite:
Die Hälfte zahlt das Finanzamt
Spenden an politische Parteien können bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Dafür brauchst Du eine entsprechende Spendenbescheinigung, die Dir die DKP ausstellt und zusendet. Diese kannst Du Deiner Steuererklärung beilegen und erhältst bis zu einer gewissen Höhe die Hälfte Deines gespendeten Betrags vom Finanzamt zurück.
Hintergrund
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34 g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig.
Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden,
soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g gewährt worden ist.