Organisierter Widerstand kostet Kraft – aber auch Geld!
GLS-Bank kündigt DKP-Konten
Jetzt für die DKP spenden!
Die politische Handlungsfähigkeit der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) hängt auch von ihrer Finanzkraft ab. Helft uns, den organisatorischen und finanziellen Spielraum der DKP zu erhöhen!
Stärkt die DKP! Jetzt auf das neue Konto spenden:
DKP-Parteivorstand
Sparkasse Essen, BIC SPESDE3EXXX
IBAN DE21 3605 0105 0003 6306 13
Zuwendungen an die DKP:
Die Hälfte zahlt das Finanzamt
Spenden an politische Parteien können bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Dafür brauchst Du eine Spendenbescheinigung, die Dir die DKP ausstellt und zusendet. Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) von natürlichen Personen an politische Parteien steuerlich abzugsfähig:
Zuwendungen an die DKP bis zu einer Höhe von 1.650 € (bei zusammen veranlagten Ehepaaren 3.300 € jährlich) werden nach § 34 g EStG berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.
Beispiel: Ein Single spendet 1.000 € an die DKP. Die Steuerschuld reduziert sich um 500 €. Die faktische Belastung für die Spenderin oder den Spender beträgt 500 €.
Weitere Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650 € (Ehepaare 3.300 €) sind nach § 10 b/2 EStG steuerlich abzugsfähig und können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Somit können Zuwendungen an die DKP bis zu einem jährlichen Betrag von 3.300 € (Ehepaare 6.600 €) steuermindernd geltend gemacht werden.
Beispiel: Ein steuerlich gemeinsam veranlagtes Ehepaar mit einem Steuersatz von 30% zahlt im Jahr Beiträge und Spenden in Höhe von 5.000 €. Das Finanzamt erstattet in diesem Fall 2.160 €.
