Die Formen bürgerlicher Herrschaft und der Kampf der Kommunisten
Mit großem Interesse verfolgen wir die Debatte, die die DKP-Bildungszeitung (BZ) zum „reaktionären Staatsumbau“ in der Partei und darüber hinaus angestoßen hat. Solche theoretischen Anstrengungen seitens der Kommunisten sind dringend nötig, wenn wir die historischen und aktuellen Ausprägungen des Faschismus und deren Beziehung zum Monopolkapital verstehen und die richtigen Schlussfolgerungen für die Praxis ziehen wollen. Die Fragen, die in der BZ aufgeworfen werden, sind sehr grundlegender Natur. Es geht um bürgerliche Herrschaft insgesamt, um ihre Instrumente und Mechanismen, um ein Verständnis von Faschismus und Antifaschismus, um die ökonomischen Grundlagen des Imperialismus und seine politische Ausgestaltung – und mit all dem untrennbar verwoben letztlich um die Frage der revolutionären Strategie. Zu diesen Fragen gibt es in der kommunistischen Bewegung in Deutschland und international derzeit keine ausreichende Klarheit. Auch nicht, wie die aktuelle Debatte zeigt, in den Reihen der DKP. Aus unserer Sicht verdeutlicht das einmal mehr die dringende Notwendigkeit eines kommunistischen Klärungsprozesses über die Strömungs- und Organisationsgrenzen hinaus.
Wie sollten wir als Kommunistinnen und Kommunisten mit unseren Differenzen umgehen? Wir denken, dass wir alle Unklarheiten offensiv angehen, sie offenlegen, explizit machen und gemeinsam an einer Klärung arbeiten sollten. Wir würden uns in diesem Sinne gerne konstruktiv an der laufenden Debatte beteiligen und hoffen, dass wir so schrittweise zu einem verstärkten und anhaltenden inhaltlichen Austausch gelangen können. In diesem Text wollen wir einige größere Kritikpunkte übersichtsartig darlegen. Voranstellen möchten wir aber auch, dass wir in der BZ natürlich viele Punkte sehen, die wir in Gänze oder zumindest im Ansatz für richtig halten: beispielsweise, wenn in der Vorbemerkung darauf hingewiesen wird, dass es wichtig ist, den Faschismus als Bewegung vom Faschismus an der Macht zu unterscheiden oder auch schon die provokante, aber zutreffende Feststellung der Überschrift, dass „Faschismus nicht von den Faschisten kommt“.
Auch wir haben auf viele der brennenden Probleme unserer Bewegung keine fertigen Antworten, warum wir im Folgenden auch nicht unsere Gegenargumente in den Vordergrund stellen, sondern vor allem das Bewusstsein für die zu klärenden theoretischen Fragen und Widersprüche schärfen wollen.
Integration und Gewalt: Zwei Seiten der bürgerlichen Herrschaft
Zu der Frage, wie in kapitalistischen Gesellschaftsformationen die Herrschaft der Bourgeoisie abgesichert wird, wählt die Bildungszeitung den unser Ansicht nach richtigen Zugang, der bereits im Leitgedanken des Zitats von Reinhard Opitz dargestellt wird: „In Klassengesellschaften (…) ist der Zusammenhang der Gesellschaft nur herstellbar entweder durch offene, direkten physischen Zwang ausübende herrschaftliche Gewalt oder durch auf falschem Bewußtsein beruhende subjektive Zustimmung der Beherrschten. Keine Klassengesellschaft kommt ohne ein bestimmtes Quantum an Gewalt aus, aber auch keine kommt auf die Dauer ohne auf falschem Bewußtsein beruhende Mehrheitszustimmung der Beherrschten aus“.
Hier wird also unterschieden zwischen verschiedenen Momenten bürgerlicher Herrschaft. Mit dem italienischen Kommunisten Antonio Gramsci, an dessen Theorien die BZ offensichtlich angelehnt ist, auch wenn der Bezug nur indirekt durch ein Zitat von Hans Heinz Holz hergestellt wird, kann dieser Zustand auch als „Hegemonie, gepanzert mit Zwang“ bezeichnet werden (Gefängnishefte, H. 6, §88, S. 783). Folgt man also Opitz und Gramsci, so existieren in Klassengesellschaften immer notwendig beide Momente der Herrschaft, Integration und Gewalt, auch wenn sie durchaus unterschiedliches Gewicht haben können. Damit im Einklang sehen wir die Feststellung der Bildungszeitung, dass „diese ‚Wendung von der Demokratie zur politischen Reaktion‘ nicht erst für die Zeit des Faschismus eingetreten ist, sondern dass sie auch dann bereits jeder monopolkapitalistischen Herrschaft zugrunde liegt, wenn diese sich noch im Rahmen einer bürgerlich-liberalen Ordnung mit Parlamentarismus und in der Form einer bürgerlichen Demokratie durchsetzt.“ (S.6)
Auch die AG Bürgerliche Herrschaft der Kommunistischen Organisation geht von diesen Grundannahmen aus (siehe: Bolschewiki, AG BH: https://wiki.kommunistische.org/index.php?title=Einf%C3%BChrung_in_die_AG_Formen_b%C3%BCrgerlicher_Herrschaft ). Der besondere Wert dieses Ansatzes besteht aus unserer Sicht darin, dass er uns davor bewahren kann, bei der Analyse verschiedener Formen der bürgerlichen Herrschaft in ein Schwarz-Weiß-Denken zu verfallen, das die bürgerliche Demokratie einseitig mit sanfteren Mitteln der Integration und den Faschismus ausschließlich mit offenem Terror und Gewalt identifiziert. Tatsächlich stützen sich alle Formen der Klassendiktatur der Bourgeoisie immer auf ein Zusammenspiel beider Elemente. Selbst die liberalste bürgerliche Republik ist nicht vorstellbar ohne staatliche Repressions- und Überwachsungsapparate, vom nicht minder brutalen „stummen Zwang der ökonomischen Verhältnisse“ (Marx, Kapital 1, MEW 23, S. 765) einmal ganz abgesehen. Umgekehrt kommt selbst die offene terroristische Diktatur der Bourgeoisie nicht ohne bestimmte Integrationsmechanismen und gewisse materielle Zugeständnisse aus, man denke nur an den immensen Propagandaapparat der Nazis, die Bereicherung kleinbürgerlicher NSDAP-Funktionäre am enteigneten jüdischen Vermögen oder an die „Kraft durch Freude“-Programme, die sich auch an die Arbeiterklasse richteten.
Trotz dieser richtigen grundlegenden Einsicht verfällt der Text – zugegeben etwas subtil – im dritten Teil dann aber doch in genau dieses schematische Formeldenken nach dem Motto „bürgerliche Demokratie = Integration“ und „Faschismus = Zwang“, also die Vorstellung zweier qualitativ und trennscharf voneinander zu unterscheidender Herrschaftsformen. Beispielhaft sei hier eine Passage zitiert: „Es können also Situationen eintreten, wo für ein als notwendig erachtetes Interesse des Monopolkapitals nicht mehr zuverlässig mit den Mitteln der Integration eine geschlossene Heimatfront gesichert werden kann. Und das ist dann in der Tat die Situation, wo die Monopolbourgeoisie regelmäßig ihr Wohlwollen verliert, mit dem sie bisher diese bürgerlich-demokratische Form ihrer Herrschaft betrachtet hat […]. Die Rechtsentwicklung setzt ein in dem Moment, wo die Integration aufhört, ausreichend wirksam zu sein“ (S. 12).
Provokativ gefragt: gibt es denn eine Situation, in der das Kapital seine Interessen einzig und allein auf dem Weg der ideologischen Integration durchsetzt, also durch die funktionale Übereinstimmung des Bewusstseins der Massen mit den Interessen des Kapitals? Stellt man sich auf den Standpunkt der Verfasser der Bildungszeitung müsste man diese Frage bejahen – was wiederum im Widerspruch zum Eingangszitat von Opitz steht. Wenn man sie jedoch verneint, dann verliert der Begriff der Rechtsentwicklung erstens seinen Halt, kennt keinen Beginn mehr, wird mehr zu einer ständigen Tendenz als zu einer Entwicklung (in einem solchen Sinn als eine ständigen Entwicklungstendenz kann man ihn natürlich auch verwenden). Historisch ist es entsprechend auch nicht möglich, den Beginn einer solchen Rechtsentwicklung genau zu datieren, weder in der Geschichte der BRD nach dem Zweiten Weltkrieg noch in der Weimarer Republik. Zweitens aber wird diese Rechtsentwicklung dann auch zu einem Automatismus, zu einer Entwicklung, die unweigerlich einsetzt und sich steigert, wenn die passive und aktive Zustimmung der Massen zum Status Quo bröckelt. Natürlich gibt es einen Zusammenhang zwischen Krisen der ideologischen Integration und Umgestaltungen der kapitalistischen Ordnung, das wollen wir gar nicht in Frage stellen – aber setzt die Rechtsentwicklung tatsächlich immer nur als Reaktion auf eine bröckelnde Integration ein? Kann sie durch die Bourgeoisie nicht auch präventiv oder zur Vorbereitung ihrer nächsten strategischen Schritte vorangetrieben werden? Welche Formen diese Umgestaltungen annehmen, wodurch sie jeweils ausgelöst und wie sie durchgesetzt werden ist aus unserer Sicht eine Frage, die sich nicht pauschal mit dem Scheitern der Integration beantworten lässt.
Die Rolle des Staates: Staat der Monopole oder ideeller Gesamtkapitalist?
Die Rolle des Staates ist in der BZ, die ja immerhin den Namen „Reaktionärer Staatsumbau“ trägt, seltsam unterbelichtet. Der bürgerliche Staat wird in der Bildungszeitung zwar als das „wesentliche Instrument“ bezeichnet, mit dem „die Herrschenden den Beherrschten ihre Interessen aufzwingen können“ (S. 3). Abgesehen von diesen und ähnlichen allgemeinen Aussagen geht es dann aber kaum um den eigentlichen Staat. Die konkreten Beispiele der Integration, die in der BZ behandelt werden, stammen aus dem Bereich der Medien (als Institution zur Manipulation der Massen) und den Kapitalvereinigungen (als Katalysator einer Rechtsentwicklung, um trotz oben genannter Kritik diesen Begriff zu verwenden). Als Beispiele der Gewaltanwendung als Mittel der Herrschaftssicherung werden nicht Geheimdienste, Polizei und Militär behandelt, sondern nur faschistische Bewegungen. All diese Phänomene lassen sich zwar unter einem sehr weit gefassten Staatsbegriff miteinbeziehen (etwa im Sinne von Gramscis „integralem Staat“), dies ist aber nicht selbstverständlich und es wäre gut, das Verhältnis zwischen diesen verschiedenen Apparaten der bürgerlichen Herrschaft genauer darzustellen.
Außerdem wird der Staat mindestens an einer Stelle als dem Kapital äußerlich dargestellt, so heißt es auf Seite 5: „Die Kapitalistenklasse kann und muss diesen Staat damit direkter als zuvor den Interessen einzelner Monopolisten und Monopolfraktionen unterordnen, während der Staat des Kapitalismus der freien Konkurrenz relativ unabhängiger vom Willen der einzelnen Kapitalisten war“. Der Staat ist aber, wie die Bildungszeitung selbst sagt, selbst die „organisierte Gewalt“ (S. 5), die „organisierte Gesamtmacht“ (MEW 18, S. 257) der Bourgeoisie, „der ideelle Gesamtkapitalist“ (MEW 20, S. 260). Der genaue Ausdruck spielt hier weniger eine Rolle, wesentlich ist aber, dass es sich bei Staat und Kapital aus unserer Sicht nie um zwei zunächst voneinander getrennte Sphären handeln kann, die erst nachträglich in ein Unterordnungsverhältnis gebracht werden. Oder, um es mit der Kritik von Marx am Gothaer Programm zu sagen: die bestehende Gesellschaft muss als Grundlage des bestehenden Staates verstanden werden, statt den Staat als ihr gegenüber selbstständig zu erachten (MEW 19, S. 28). Die Entwicklung vom Kapitalismus der freien Konkurrenz zum Monopolkapitalismus hat sich dementsprechend natürlich seine Spuren im Staat hinterlassen, zum reinen Transmissionsriemen der Monopole wird er aber nicht. Wir vermuten, dass die Autoren der Bildungszeitung in diesem Punkt auch im Allgemeinen zustimmen würden, ihre Darstellung bleibt trotzdem unscharf.
Es ist wichtig zu sehen und zu sagen, dass der bürgerliche Staat nie vollkommen unabhängig vom Kapital ist. Umgekehrt stellt die politische Sphäre jedoch eine besondere dar, die auch nicht deckungsgleich mit der ökonomischen ist und auch im Monopolkapitalismus nicht deckungsgleich wird. Die Frage, in welchem Ausmaß und in welchem Sinn der Staat eine relative Unabhängigkeit vom Kapital besitzt und inwiefern auch eine relative Verselbstständigung des Staatsapparates einsetzen kann, bleibt ist für uns daher eine zu klärende Frage. Wie werden die Interessen des Kapitals und seiner unterschiedlichen Teile vermittelt mit den Handlungen des Staates? Welche Rolle übernehmen dabei die Interessensverbände des Kapitals, die diversen staatlichen Institutionen, Thinktanks, Ausschüsse, Ministerien usw? Ein tieferes und theoretisch fundiertes Verständnis gilt es an dieser Stelle zu entwickeln.
Die sich teilweise widersprechenden Formulierungen zum bürgerlichen Staat deuten aus unserer Sicht auf ein tieferliegendes Problem der marxistischen Staatstheorie hin. In der DKP-Tradition – auf die die Autoren der BZ sich überraschenderweise kaum explizit beziehen, was die Ursache für einen Großteil des derzeitigen Aufruhrs in der Partei sein dürfte – wird spätestens seit der Ausformulierung der Strategie der „antimonopolistischen Demokratie“ (seit dem Mannheimer Parteitag 1978 offizielles Programm) davon ausgegangen, dass der Staat einseitig von den Monopolen beherrscht wird und dass zwischen diesem „Staat der Monopole“ und der „kleinen und mittleren“ bzw. „nicht-monopolistischen“ Bourgeoisie ein Interessenwiderspruch besteht, da letztere von der Staatsmacht ausgeschlossen sind.
Wie lässt sich diese These aber mit einem Verständnis des Staats als ideellem Gesamtkapitalisten versöhnen? Wie hat sich der Staat beim Übergang vom Kapitalismus der freien Konkurrenz zum Imperialismus geändert? Hat er im Monopolkapitalismus aufgehört, Gesamtkapitalist zu sein? Ist er nicht mehr Ausdruck der Herrschaft der Bourgeoisie als Klasse, sondern nur noch einer bestimmten Klassenfraktion? Gelingt es dieser Fraktion trotzdem, die gesamte Bourgeoisie zu einem „herrschenden Block“ zu integrieren oder ist sie so tief gespalten, dass die Strategie der Kommunisten an diesem Widerspruch innerhalb der herrschenden Klasse ansetzen kann? Oder ist der Staat etwa in der bürgerlichen Demokratie ideeller Gesamtkapitalist, im Faschismus aber die offene Diktatur einer einzelnen Kapitalfraktion? Welche Fraktionen der Bourgeoisie haben dann ein unmittelbares Interesse am Übergang zum Faschismus, welche nicht? Kommen also auch Teile der Bourgeoisie und des Kleinbürgertums als Verbündete der Kommunisten im antifaschistischen Kampf in Frage? Darf sich der antifaschistische Klassenkampf demnach nur gegen eine bestimmte Kapitalfraktion richten, nicht gegen die Bourgeoisie und den Kapitalismus insgesamt? Wie ist das praktisch umsetzbar? (etc.)
Solange diese grundlegenden Fragen nach dem Klassencharakter des bürgerlichen Staats im Monopolkapitalismus theoretisch nicht geklärt sind, wird es den Kommunisten nicht nur nicht gelingen, auf der Höhe der Zeit eine marxistisch begründete Kampfstrategie gegen den Faschismus zu entwickeln, sondern ihrer revolutionären Strategie und Taktik wird es insgesamt an der notwendigen Orientierung fehlen.
Die Integration der Arbeiterklasse: alles nur Ideologie?
Wie kommt es dazu, dass die ökonomisch ausgebeuteten und politisch unterdrückten Teile der Gesellschaft eben dieser Gesellschaft dennoch ihre Zustimmung geben und damit auch ideologisch beherrscht werden? Dies ist eine zentrale Frage, der die BZ versucht auf den Grund zu gehen. Die Ausführungen zu ideologischem Schein, Lüge und Täuschung durch die Medien sind auch durchaus interessant, aber sie tragen zu einem theoretischen Verständnis leider nicht allzu viel bei. Wichtig wäre zum Beispiel gewesen, neben den Mechanismen der bewussten Manipulation auch stärker jene Formen der ideologischen Verschleierung darzustellen, die ihren Ursprung in den ökonomischen Verhältnissen selbst haben und sich auf dieser Grundlage ohne aktives Zutun der Herrschenden permanent selbst reproduzieren. In der marxistischen Ideologietheorie werden diese Ideologieformen als „notwendig falsches Bewusstsein“ oder „Fetisch“ analysiert.
Insgesamt läuft die BZ Gefahr, in das zu verfallen was Gramsci als ein „Übermaß an Ideologismus“ (Gefängnishefte, Heft 13, §17, S. 1557) kritisiert. Hegemonie oder eben Herrschaftssicherung durch Integration fußt unserer Ansicht nach immer auf einem Zusammenspiel von Ideologie, notwendig falschem Bewusstsein und materiellen Zugeständnissen der Herrschenden. Die Bestechung einer Schicht der Arbeiterklasse, die Herausbildung einer Arbeiteraristokratie und damit die Entstehung einer materiellen Basis für den Opportunismus, wie sie schon von den Klassikern analysiert wurden (siehe etwa LW 22, S. 288f.), wird in der BZ überhaupt nicht behandelt. Materielle Zugeständnisse an größere Teile oder die gesamte Arbeiterklasse können in Zeiten akuter Integrationskrisen aber ein jederzeit wiederverschließbares Ventil darstellen, mit dem die Bourgeoisie die Beherrschten vorübergehend ruhigstellt und sich so die Zeit erkauft, die Gesellschaft neu zu ordnen, ohne ihre revolutionäre Umwälzung zu riskieren.
Die BZ kann natürlich keine umfassende Darstellung aller Facetten bürgerlicher Herrschaft bieten, es wäre aber wichtig gewesen, die Analyse der ideologischen Herrschaftsformen zumindest auf eine materialistische Basis zu stellen.
Um auch an dieser Stelle ein paar offene Fragen zu formulieren, die aus unserer Sicht wissenschaftlich bearbeitet werden müssen: Mit welchen konkreten Mitteln der ideologischen Integration und der materiellen Zugeständnisse gelingt es den Monopolkapitalisten heute auch die „kleine und mittlere“ Bourgeoisie in ihre Herrschaft zu integrieren? Was sind die Grenzen dieser Integration? Kann sie scheitern, die Monopolbourgeoisie isoliert und die bürgerliche Herrschaft dadurch insgesamt geschwächt werden? Und mit welchen konkreten Mitteln der ideologischen Integration und der materiellen Zugeständnisse übt die Bourgeoisie ihre Herrschaft über die Arbeiterklasse, das Kleinbürgertum und die anderen werktätigen Schichten aus? Was sind die Grenzen dieser Integration, wie kann sie aufgebrochen werden?
Faschismus als Bewegung und Faschismus an der Macht
Die BZ vertritt keine klare Einschätzung dazu, in welcher Lage sich der deutsche Imperialismus befand, als der Faschismus an die Macht gehievt wurde. Einerseits wird der Faschismus als ein last resort dargestellt, ein Ausweg zur Sicherung von Herrschafts- und Kapitalverhältnis, wenn die in einer bürgerlichen Demokratie zur Verfügung stehenden Mittel, die “diversen Schritte der Rechtsentwicklung nicht reichen” (S. 13). Dem Abschnitt folgt allerdings in der BZ ein historischer Abschnitt, bei dem vermutlich Kurt Gossweiler Pate gestanden hat (auch hier fänden wir es sehr gut, das kenntlich zu machen!), der die These vertritt, der deutsche Faschismus sei gerade auch ein “Akt der Offensive” (Gossweiler/Kühnl/Opitz, Faschismus: Entstehung und Verhinderung, S.10) gewesen, um endlich das parlamentarische “Theater” der Weimarer Republik beseitigen zu können. Gossweiler stellt fest: “Die Errichtung der faschistischen Diktatur durch das Finanzkapital war nicht nur ein Akt der Defensive gegenüber einer revolutionierten Arbeiterklasse, sondern zugleich ein Akt der Offensive zur Erreichung langfristig anvisierter Ziele. Sie war also zugleich Ausdruck der Schwäche als auch der Stärke der Monopolbourgeoisie” (Gossweiler/Kühnl/Opitz, S. 10). Er wendet sich im gleichen Text auch explizit gegen die Behauptung von Kühnl, die Demokratie sei so etwas wie eine “Normalform” des Imperialismus und der Faschismus eine Art Notnagel – und bringt seinerseits ins Spiel, dass der Sozialdemokratismus die letzte Verteidigung gegenüber der sozialistischen Revolution und dementsprechend “auch die Übergabe der Regierungsgewalt an die Sozialdemokratie […] ein Ausdruck der Schwäche, der Defensive der imperialistischen Bourgeoisie” sei (Gossweiler/Kühnl/Opitz, a.a.O., S. 7). Wie auch immer wir zu dieser Frage stehen, klar ist für uns, dass es sich auch hier noch um eine offene Debatte handelt. Das Erkennen unterschiedlicher Positionen ist da der erste Schritt, um diese Fragen zu lösen und zu einem fundierten Begriff vom Faschismus an der Macht zu kommen.
Zweitens sind die Funktionen faschistischer Bewegungen sehr unvollständig aufgeführt. Obwohl Faschismus als die “Gewaltseite” bürgerlicher Herrschaft angenommen wird, begreift die BZ den Faschismus als Bewegung in ihrer konkreten Analyse doch als relativ unabhängig. Die Verbindungen der faschistischen Bewegung zum Staat in seiner “demokratischen” Form werden nur an einzelnen Beispielen festgestellt, können aber letztendlich nicht befriedigend erklärt werden. Die in der BZ gelieferte Erklärung, Monopolkapital und Faschisten hätten die gleichen Feindbilder, weswegen letztere geduldet und genutzt werden, greift zu kurz. Gerade in der Geschichte der Bundesrepublik lässt sich konkret nachvollziehen, wie seit der Gründung der BRD faschistische Bewegungen gezielt vom Staat aufgebaut wurden und auf vielfältige Weise Teil des Staatsapparates waren. Hier sieht man auch, dass es verkürzt wäre, das Entstehen faschistischer Bewegungen auf eine Rechtsentwicklung zurückzuführen, die lediglich zu bestimmten Zeiten für die Bourgeoisie von Vorteil ist. Es ist wichtig konkrete Arbeitsaufträge für die wissenschaftliche Arbeit der kommunistischen Bewegung zu formulieren, um die Frage des Verhältnisses von Staat und Faschisten aktuell konkret zu analysieren und ihre Funktion in allen Formen bürgerlicher Herrschaft besser zu verstehen.
Die Strategiefrage: „Kampf um Demokratie“ v.s. „Kampf gegen das Kapital“?
Zum eigentlichen Dreh- und Angelpunkt der Debatte um die antifaschistische Strategie der Kommunisten, an dem sich der größte Teil der Polemik auf der Diskussionstribüne entzündet hat, kommt die BZ erst ganz zum Schluss. Zunächst werden hier zwei Positionen verkürzt gegenübergestellt, erstens die der „Verteidigung der bürgerlichen Demokratie als kleineres Übel“ und zweitens die des „Kampfs um den Sturz der bürgerlichen Herrschaft und für den Sozialismus“. Hier zeigt sich als eine der großen methodischen Schwächen der BZ leider ihre Tendenz, das klare Benennen von Positionen und ihren Vertretern zu vermeiden. Es wäre nicht nur ein transparenteres Vorgehen, sondern hätte der Debatte unter uns Kommunisten auch deutlich mehr gebracht, wenn die Autoren hier Positionen zitiert hätten, die so tatsächlich auch von benennbaren Gruppen oder Organisationen vertreten werden, anstatt einfach zwei Pappkameraden aufzustellen, an denen sich die Kritik dann abarbeiten kann. Auch wenn die BZ noch einiges schwammig und interpretationsoffen formuliert, so läuft ihre Analyse letztlich aber doch auf eine Orientierung heraus, die eindeutig im Widerspruch zu der in der DKP sonst vorherrschenden Tendenz zu „möglichst breiten“ antifaschistischen Bündnissen steht:
„Dass die Parteien der ‚bürgerlich-demokratischen Mitte‘ und die Faschisten letztlich die gleichen Ziele verfolgen, und auch gar nicht anders können, da sie nun mal alle Akteure der monopolkapitalistischen Klassenherrschaft und dessen Staates sind, ist hier richtig beobachtet. Ebenso zu Recht wird erkannt, dass der Weg des ‚kleineren Übels‘ […] unweigerlich dazu beiträgt, schließlich doch jegliches – auch das größte Übel – zu erhalten. […] bei genauerem Hinsehen [würde] erkennbar, dass die Verteidigung der bürgerlichen Demokratie bedeutet, den Kampf gegen jene Monopolfraktionen aufzunehmen, die gerade zu dem Urteil kommen, auch jene verkümmerte Form von Demokratie stelle eine für ihre Herrschaftsausübung hinderliche Schranke dar und soll deswegen abgeschafft werden.
Eine kluge antifaschistische Strategie vermeidet den Opportunismus der Verteidigung ‚kleinerer Übel‘. Ein Opportunismus, der uns erpressbar macht, der eine Entwicklung hin zum Faschismus nicht stoppen kann, sondern diese noch befördert. […] Eine kluge Strategie verfällt aber auch nicht dem Schematismus, über eine politische Herrschaftsform unter Abstraktion der konkreten, historisch sich entwickelnden Bedingungen zu urteilen. Wir sollten erkennen können, dass der Kampf zur Verteidigung bürgerlicher Demokratie einen anderen Charakter erhält, wenn die Monopolbourgeoisie von dieser Herrschaftsform abrückt, wenn sie in ihr ein Hindernis ihrer kommenden Machtentfaltung erachtet und den Weg der Rechtsentwicklung hin zum Faschismus einschlägt. Wenn wir unter diesen Bedingungen die bürgerliche Demokratie verteidigen, dann verstehen wir, dass wir sie verteidigen gegen die Angriffe, die ausgehen von der Monopolbourgeoisie und ausgeführt werden auch von ihren Parteien der sogenannten demokratischen Mitte. Dann ist unsere Verteidigung
der bürgerlichen Demokratie aber nicht der Opportunismus des ‚kleineren Übels‘, sondern es ist Klassenkampf gegen das aktuelle Herrschaftsinteresse der Monopolbourgeoisie. Aufgabe unserer Bündnisarbeit ist es, dass dieser Interessengegensatz erkennbar wird.“ (BZ, S. 18-19)
So sehr wir vielen der hier entwickelten Argumente zustimmen können – insbesondere dem Kerngedanken, dass auch die Parteien der bürgerlichen Mitte Träger der Klassendiktatur der Bourgeoisie sind und dass der antifaschistische Kampf im Kern ein Klassenkampf sein muss – so kritikwürdig finden wir gleichzeitig, dass sich die Autoren der BZ letztlich dann doch darum drücken, die konkreten politischen Schlussfolgerungen aus ihrer Analyse zu ziehen. Die wichtigsten Fragen, besonders mit Blick auf die antifaschistische Bündnispolitik, bleiben dadurch unbeantwortet, die Interpretation wird dem einzelnen Leser überlassen. Offengelassen bzw. ausgespart wird die Frage, wie eine antifaschistische Strategie der „breiten Bündnisse“ bis weit hinein ins Lager der Sozialdemokratie, wie sie die DKP und ihre Bündnispartner (VVN etc.) mindestens in Teilen vertreten und praktizieren (z.B. bezüglich “Aufstehen gegen Rassismus”), mit dem in der BZ formulierten Standpunkt vereinbar sein soll, wenn die Parteien der bürgerlichen Mitte (also auch die Sozialdemokraten) letztlich die gleichen Ziele verfolgen wie die Faschisten.
Die Unterzeichner des offenen Briefs „Bitte nicht diese Bildungszeitung“ empören sich bisher am lautstärksten über diesen Bruch mit der KPD- und DKP-Tradition – und mit Willi Gerns gehört immerhin einer der wichtigsten DKP-Theoretiker und geistigen Gründerväter der antimonopolistischen Strategie zu den Verfassern. Der offene Brief gibt die Position der BZ allerdings falsch wieder, wenn es dort heißt, dass diese „den Vorrang des Kampfes gegen das Kapital gegenüber dem Kampf um die Demokratie und gegen den Faschismus“ predige. (UZ vom 9. Oktober 2020, S. 12) Genau diese schematische Gegenüberstellung versucht die BZ ja richtigerweise zu vermeiden, indem sie betont, dass der Kampf um Demokratie und der Kampf gegen den Faschismus nicht zwei Alternativen sind, zwischen denen die Kommunisten sich entscheiden könnten, sondern dass der Kampf um die Verteidigung demokratischer Rechte überhaupt nur als Klassenkampf erfolgreich geführt werden kann. Für die Gegner der BZ scheint die Sache jedoch klar und, das muss man ihnen anrechnen, sie scheuen sich auch nicht davor ihre Position offensiv und unmissverständlich zu vertreten: Der Kampf um Demokratie hat aus ihrer Sicht Vorrang gegenüber dem Kampf gegen das Kapital, das ist für sie die zentrale Lehre aus den historischen Erfahrungen der Kommunisten, das war für sie im Kern die Orientierung des VII. Weltkongresses – und das muss demnach auch das Fundament jeder zukünftigen kommunistischen Strategie sein. Zur kritischen Auseinandersetzung mit diesem Standpunkt ließe sich sicherlich eine eigene Diskussionstribüne füllen, hier sei daher nur kurz auf einen wichtigen ersten Diskussionsaufschlag von unserem Genossen Thanasis Spanidis hingewiesen (https://kommunistische.org/wp-content/uploads/2018/07/Spanidis-Der-VII-Weltkongress.pdf).
Die Art und Weise, wie sich das Sekretariat in die entstandene Debatte einbringt finden wir unglücklich. In ihrer Stellungnahme (ebenfalls in der UZ vom 9. Oktober 2020, S. 12) stellt sich die Parteispitze zwar grundsätzlich hinter die BZ, allerdings ohne konsequent die dort formulierten Positionen zu verteidigen. Anstatt den Standpunkt der Verfasser des offenen Briefs, die den Vorrang des Kampfs um Demokratie gegenüber dem gegen das Kapital als den eigentlichen Kern des kommunistischen Antifaschismus behaupten, im Sinne der BZ zurückzuweisen und inhaltlich zu untermauern, begnügt sich das Sekretariat mit der Aussage: „Diese Kritik können wir nicht teilen. Sie lässt sich nicht aus dem Text der BIZ ableiten.“ Auch der Rest der Stellungnahme weicht den zentralen Streitfragen konsequent aus und versucht die aufgebrochenen Widersprüche eher in zentristischer Manier zu relativieren, anstatt sie klar anzusprechen und sich eindeutig im Sinne der immerhin offiziell von der Partei herausgegebenen BZ oder ihrer Kritiker zu positionieren. Abschließend wird stattdessen nochmals bekräftigt: „Als Sekretariat unterstreichen wir: Wir halten fest an den Grundlagen antifaschistischer Politik der Kommunistinnen und Kommunisten, wie sie unter anderem durch den 7. Weltkongress der Komintern und die Politik von KPD und DKP nach 1945 und 1968 entwickelt wurden – und die Bildungszeitung tut dies auch.“ Nun erheben die Gegner der BZ aber genau denselben Anspruch und beide Seiten können mit ihren sich direkt widersprechenden Positionen unmöglich gleichzeitig Recht haben. Was aus Sicht des Sekretariats der wirkliche Inhalt der hier beschworenen gemeinsamen Traditionslinie sein soll, und genau darum dreht sich ja die ganze Debatte, erfährt man aus der Stellungnahme leider nicht. Es wird stattdessen einfach eine Einigkeit behauptet, wo es offensichtlich keine gibt. Mit der Eröffnung einer öffentlichen Diskussionstribüne ist nun aber immerhin eine Plattform geschaffen, auf der die Debatte weitergeführt werden kann.
Einige der wichtigen offenen Fragen, die mit Blick auf die antifaschistische Strategie perspektivisch geklärt werden müssen, sind aus unserer Sicht: Was genau heißt „Kampf um Demokratie“? Bloße Verteidigung erkämpfter Rechte innerhalb der bürgerlichen Herrschaft? Die Verteidigung des bürgerlichen Parlamentarismus und des Staats, d.h. die aktuelle Form der Diktatur der Bourgeoisie als kleineres Übel? Oder der Kampf für eine Sowjetdemokratie, die über das heutige System hinausweist? Außerdem: Mit welchen Bündnispartnern kann dieser Kampf geführt werden? Ist der Kampf um die Verteidigung der demokratischen Rechte dabei ein Kampf aller Werktätigen gegen die Bourgeoisie oder muss er Seite an Seite mit einem Teil der Bourgeoisie gegen die faschistischen Kapitalfraktionen geführt werden? Unter welchen konkreten Bedingungen können Kommunisten antifaschistische Bündnisse mit Kräften der „bürgerlichen Mitte“ und der Sozialdemokratie eingehen? Handelt es sich dabei um Bündnisse mit der Basis dieser Organisationen oder auch mit ihrer Führung? Auf welche konkreten Ziele müssen solche Bündnisse orientiert sein? Geht es dabei um politisch möglichst breit und pluralistisch aufgestellte Organisationsbündnisse? Oder besteht die Aufgabe der Kommunisten vielmehr darin, an der Basis ein breites Klassenbündnis aller Werktätigen gegen die Bourgeoisie und die Repräsentanten ihrer Herrschaft aufzubauen?
Bob Oskar, Jona Textor und Nasrin Düll